Die Seiten des Natur­schutz­groß­projektes werden z.Zt. grund­legend über­arbeitet.

Einführung

“Im Rahmen des Förderprogrammes der Bundesrepublik Deutschland mit dem Titel „Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung“ - Bundesamt für Naturschutz.

Projektleitung: Dr. Rüdiger Mauersberger

Von den etwa 50 seit den 70er Jahren bis heute vom Bund in ganz Deutschland geförderten Vorhaben handelt es sich um das flächenmäßig Größte. Während der Laufzeit von 11 Jahren sollen naturschutzwürdige Gebiete einerseits, aber auch Flächen, die durch die Nutzung Einfluss auf besonders wertvolle Bereiche nehmen, durch Ankauf erworben werden. Wo bezüglich des Naturschutzwertes das Potential einer Fläche noch nicht ausgeschöpft ist, sollen sogenannte biotoplenkende oder biotopersteinrichtende Maßnahmen den Zustand verbessern. Beides, also Flächenerwerb und Maßnahmen, haben ihre fachliche Grundlage in einem zu Beginn der Projektlaufzeit erstellten Pflege- und Entwicklungsplan. All dies findet in den zuvor festgelegten 7 Kerngebieten statt (s. Flächenkulisse). Träger ist der Förderverein Feldberg-Uckermärkische Seenlandschaft e.V.

Insgesamt 18 Millionen Euro wurden hierfür im Zeitraum von 1996 bis Ende 2007 vom Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg an den Verein ausgereicht. Davon stammen 3,4 Mio € aus dem Landeshaushalt, 13,5 Mio € waren Bundesmittel. Der erforderliche Eigenanteil in Höhe von 1,1 Mio € wurde von der Umweltstiftung WWF Deutschland, dem Landkreis Uckermark, der Nordrhein-Westfalen-Stiftung, dem NABU Leverkusen und der Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg gesponsert. Die Projektdurchführung obliegt den Mitarbeitern des Projektbüros in Templin, Steuerung und Kontrolle übernimmt der Vereinsvorstand, in dem auch der WWF als Hauptsponsor personell vertreten ist.

 

Die inhaltlichen Vorgaben des Naturschutzgroßprojektes wurden im Mittelverteilungsschreiben von 1996, seinerzeit unterzeichnet von der Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel, festgeschrieben. Ziel ist es demnach:

  • die Wasserqualität von Fließgewässern und Seen zu verbessern,
  • die Artenvielfalt in und an Gewässern zu erhalten und zu verbessern,
  • den Wasserhaushalt im Projektgebiet zu stabilisieren, um die Sicherung noch intakter Moor- und Bruchwaldstandorte zu gewährleisten,
  • das charakteristische glazial geprägte Relief des Projektgebietes zu erhalten, den Lebensraum vieler, vor allem bedrohter und seltener gebietstypischer Pflanzen- und Tierarten sowie deren Populationsstärken zu erhalten und zu optimieren,
  • naturnahe Wälder zu erhalten bzw. wiederherzustellen,
  • Heide- und Binnendünenstandorte weitgehend offen zu halten,
  • Tourismus- und Freizeitaktivitäten durch ein Besucherlenkungskonzept weitgehend in Bereiche außerhalb der Kerngebiete zu verlagern.

Die Kerngebiete erhielten den Status als FFH-Gebiete, einige sind auch eingeschlossen in das EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Uckermärkische Seen. Das BMU verlangt, dass bis zum Ende der Projektlaufzeit alle Kerngebiete vollständig als Naturschutzgebiete gesichert werden.