Waldentwicklungskonzeption: Leitlinien zur Behandlung der Waldflächen

  • Altholz, Totholz und Sonderstrukturen werden generell geschont,
  • auf Biozide, Düngung und Melioration wird verzichtet,
  • die Grenzen von Wald zum Offenland sollen strukturreich gestaltet sein und möglichst flächenhafte Übergangsbereiche erhalten,
  • spezielle Arten- und Biotopschutzaspekte sollen besondere Berücksichtigung finden,
  • natürliche Störungen, dynamische Entwicklungen und Sonderbiotope werden nach Möglichkeit zugelassen,
  • das Schalenwildmanagement orientiert sich primär an den naturschutzfachlichen Zielen,
  • Zustand und Entwicklung der Waldflächen sollen dokumentiert und im Rahmen der Möglichkeiten wissenschaftlich begleitet werden (Waldinventur und Monitoring),
  • das soziale und ökonomische Wohlergehen der im Wald Beschäftigten und der örtlichen Bevölkerung soll erhalten oder verbessert werden,
  • der Fördervereinswald soll Aktivitäten der Umweltbildung dienen.

In den Beständen der Zielrichtung II, die den größten Teil der Waldflächen des Fördervereins ausmachen, werden waldbauliche Lenkungsmaßnahmen durchgeführt, für die zusätzlich folgende Leitlinien gelten:

  • angestrebt werden strukturreiche Wälder mit hohem Kohlenstoffvorrat,
  • die künftige Baumartenzusammensetzung orientiert sich an der potenziell natürlichen Vegetation incl. ihrer Pionierstadien und Nebenbaumarten,
  • die nächste Baumgeneration soll grundsätzlich aus Naturverjüngung hervorgehen; Ausnahmen sollen nur da gelten, wo das umweglose Erreichen der Ziele gefährdet ist (z.B. bei neophytischer Invasion),
  • bestmöglicher Bodenschutz wird durch ein extensives, definiertes Erschließungssystem oder andere bodenschonende Verfahren erreicht.