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Wie jeder andere Flächeneigentümer auch, muss der Verein auch für Naturschutzflächen die Pflichten für die Allgemeinheit erfüllen, also Grundsteuer, Beiträge zum Wasser- und Bodenverband und zur Berufsgenossenschaft bezahlen und Aufgaben der Verkehrssicherung übernehmen, also im Extremfall sogar wertvolle Bäume fällen lassen, wenn Straßen, Wege oder benachbarte Grundstücke anderer Eigentümer gefährdet sein könnten.
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Die wesentliche Aufgabe der Flächenbetreuung im Verein besteht aber darin, den Zustand der Gebiete in Richtung des Naturschutzzieles zu entwickeln und damit die Vorgaben des Pflege- und Entwicklungsplanes umzusetzen.