Wie jeder andere Flächeneigentümer auch, muss der Verein auch für Naturschutzflächen die Pflichten für die Allgemeinheit erfüllen, also Grundsteuer, Beiträge zum Wasser- und Bodenverband und zur Berufsgenossenschaft bezahlen und Aufgaben der Verkehrssicherung übernehmen, also im Extremfall sogar wertvolle Bäume fällen lassen, wenn Straßen, Wege oder benachbarte Grundstücke anderer Eigentümer gefährdet sein könnten.

Die wesentliche Aufgabe der Flächenbetreuung im Verein besteht aber darin, den Zustand der Gebiete in Richtung des Naturschutzzieles zu entwickeln und damit die Vorgaben des Pflege- und Entwicklungsplanes umzusetzen.

Wald

           ->Waldentwicklungsprogramm
           ->FSC-Forstbetrieb

 

Offenland

           ->Grünland, Heide und Acker

 

Gewässer