Waldentwicklungskonzeption: Zielrichtungen

Zielrichtung I. Eigendynamische Entwicklung (ca. 1215 ha)

Diese Entwicklungsstrategie gilt für die per Rechtsverordnung ausgewiesenen etwa 530 ha Waldfläche in Naturentwicklungsgebieten (ehemals Totalreservate). Die Vorgänge in diesen „Prozesschutzflächen“ sind ergebnisoffen, auch wenn prinzipiell eine Entwicklung zu naturnahen Waldbildern kurz-, mittel- oder langfristig zu erwarten ist. In den Naturentwicklungsgebieten wurden bis 2019 noch ersteinrichtende Maßnahmen gemäß den Vorgaben der jeweiligen NSG-Verordnung zur Entnahme nicht standortheimischer Baumarten durchgeführt, sofern dies ohne Maßnahmen der Erschließung möglich war.

Zusätzlich werden bereits jetzt vorhandene naturnahe Laubwaldbestände außerhalb der Naturentwicklungsgebiete mit einer Gesamtfläche von insgesamt 685 ha der eigendynamischen Entwicklung überlassen. Es finden weder Nutzung, Pflege noch sonstige Maßnahmen mehr statt. 

 

Zielrichtung II. Wiederherstellung naturnaher Wälder (ca. 1460 ha)

Diese Zielformulierung ist auf den überwiegenden Teil der vereinseigenen Waldflächen mit einer Ausdehnung von ca. 1460 Hektar anzuwenden. Es handelt sich vorrangig um Nadelholzforsten dominiert von der Waldkiefer, aber auch um Bestände nicht standortheimischer Baumarten wie Gemeine Fichte, Douglasie oder Europäische Lärche. Mit geringeren Anteilen sind Halbforsten und bereits naturnähere Laub-Nadelholz-Mischbestände vertreten.

Langfristig sollen in diesen Flächen die Baumarten der potenziell natürlichen Vegetation (pnV) dominieren. Es wird weiterhin eine Entwicklung befördert, die zu strukturreichen, mehrschichtigen Wäldern führt, in denen auch die Nebenbaumarten der pnV, Sonderstrukturen sowie Pionierstadien ihren Platz haben. Von normalen Wirtschaftswäldern sollen sich die vereinseigenen Flächen zudem zunehmend durch einen höheren Kohlenstoffvorrat unterscheiden, der sowohl im lebenden Holz, aber auch im Totholz und im Oberboden akkumuliert ist.

Kurz- und mittelfristig sollen die Anteile der Laubbaumarten sowie der Altbäume in den Beständen durch Schonung bei allen Maßnahmen erhöht werden. Auf den aktiv zu entwickelnden Waldflächen gilt generell das Prinzip einer naturnahen Waldwirtschaft, für die nachfolgend naturschutzbetonte Waldbehandlungsgrundsätze aufgestellt wurden. Die waldbaulichen Maßnahmen dienen in erster Linie dem Ziel, die Ausbildung naturnaher Waldstrukturen zu beschleunigen.

 

Zielrichtung III. Erhalt und Pflege besonderer Waldbiotope und artenschutzrelevanter Strukturen (ca. 155 ha)

Diesem Entwicklungsziel unterliegen nur wenige, überwiegend kleinere Flächen. Es handelt sich in erster Linie um den Boitzenburger Tiergarten, wo abweichend vom allgemeinen Ziel der Förderung der pnV die Erhaltung der überregional bedeutsamen Vorkommen von Alteichen im Mittelpunkt steht. Außerdem sollen vornehmlich an ausgewählten Kontaktflächen zur Offenlandschaft halboffene Übergangsbereiche geschaffen werden, die die Strukturen natürlicher Weidelandschaften enthalten. Diese Waldbiotope bedürfen mitunter wiederkehrender Maßnahmen.