Die Ziele der Vereinstätigkeit und seine Arbeitsweise sind in der Satzung festgelegt.
Hier ein Auszug aus unserer Satzung zu Zweck und Aufgaben des Fördervereins:

§4 - Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist,

  • die Erhaltung, Pflege und Entwicklung der natürlichen und kulturellen Werte der Landschaft der Naturparke und benachbarter Gebiete als nationales und internationales Natur- und Kulturerbe zu fördern,
  • naturschutzrelevante Flächen innerhalb der Naturparke (vorrangig in Natura2000-Gebieten und Naturschutzgebieten und insbesondere Flurstücke des Nationalen Naturerbes) eigentumsrechtlich zu sichern, deren Behandlung und Bewirtschaftung gemäß den naturschutzrechtlichen Vorgaben der Länder langfristig zu gewährleisten und deren Naturschutzwert nach Möglichkeit zu steigern,
  • naturgerechte Nutzungs- und Wirtschaftsformen zu fördern,
  • im Einklang mit den Zielen des Naturschutzes die Entwicklung und Erschließung geeigneter Bereiche der Naturparke für die Erholung und Freizeitgestaltung zu fördern,
  • die Nutzung der Natur- und Kulturgüter der Naturparke für die Erziehung und Bildung sowie Lehre und Forschung zu unterstützen,
  • die Verwaltung der Landkreise und Gemeinden dieses Raumes sowie die Verwaltung der Naturparke bei der Verwirklichung der Entwicklungs-, Schutz- und Nutzungskonzeptionen zu unterstützen.
  • die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes.

§5 - Aufgaben

 Um den in § 4 genannten Zweck des Vereins zu erreichen, stellt sich der Verein folgende Aufgaben:

  • Initiierung, Koordination, Unterstützung, Erarbeitung, Förderung und Realisierung von Konzepten, Projekten, Maßnahmen und Programmen, die der Entwicklung der Naturparke und benachbarter Gebiete im Sinne der Zweckbestimmung dienen,
  • Beschaffung von Fördermitteln und Spenden für die Verwirklichung der Schutzziele,
  • Folgeverpflichtungen aus der Trägerschaft des Projektes „Uckermärkische Seen“ im Rahmen des Förderprogrammes des Bundes „Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung“ tragen sowie andere Projekte zum Schutz von gefährdeten oder geschützten Arten und Lebensräumen in der Region umsetzen oder unterstützen,
  • Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit in den Naturparken.

Die Satzung ist seit Gründung des Vereins 1992 mehrfach verbessert und aktualisiert worden. Die derzeit gültige Fassung der kompletten Satzung kann man hier als PDF-Datei herunterladen.